AGB

Nutzungsbedingungen und AGB

Das vorliegende Angebot enthält die Bedingungen des Lizenzvertrages zur Nutzung des Softwareproduktes “Küchenplaner RONNER”, welches für die Online-Gestaltung von Schrankmöbeln in 3D bestimmt ist (nachfolgend – der Vertrag). Es handelt sich um ein öffentliches Angebot im Namen des Lizenzgebers und ist zum Vertragsabschluss bestimmt.

Der Kauf eines beliebigen Tarifplans auf der Website www.ronner-3d.com gilt als Angebotsannahme und beinhaltet die bedingungs- sowie ausnahmslose Annahme aller Vertragsbedingungen durch den Lizenznehmer.

Vor der Nutzung des Softwareproduktes “Küchenplaner RONNER” (im Folgenden als Software bezeichnet): 

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dieses Angebot zu lesen. Sollte der Lizenznehmer mit den im Angebot dargelegten Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht einverstanden sein, so darf er die Software nicht verwenden.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke werden die nachstehenden Begriffe mit folgender Bedeutung verwendet:

1.1 Angebot – eine öffentliche Vereinbarung des Lizenzgebers, die an eine beliebige Person zum Abschluss des Lizenzvertrages gerichtet ist (nachfolgend – der Vertrag).

1.2 Annahme – die vollständige und bedingungslose Annahme der genannten Vertragsbedingungen durch den Lizenznehmer.

1.3 Der Lizenzgeber ist die RONNER UG, welche mit dem Lizenznehmer einen Vertrag über die Gewährung von Nutzungsrechten an der Software (Lizenz) abschließt.

1.4 Der Lizenznehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die dieses Angebot in Übereinstimmung mit dem Lizenzgeber annimmt. 

1.5 Lizenz: Das Recht, eine Softwareversion ausschließlich für den eigenen Gebrauch sowie unter dem Namen des Lizenzgebers zu verwenden. Es besteht kein Recht zur Veränderung, anderweitigen Bearbeitung oder weiteren Verbreitung.

1.6 Partei(en): der Lizenzgeber und/oder der Lizenznehmer

1.7 Internetseite: www.ronner-3d.com 

1.8 Inhalte der Website: Inhalte sind alle Texte und Grafiken, die auf der Website veröffentlicht werden.

1.9 Persönlicher Benutzer-Account: Persönlicher Seitenbereich des Lizenznehmers, über den der Zugriff auf die Programmkonfigurationen der Software ermöglicht wird.

1.10. Zugangsdaten: Kontaktdaten zur Kommunikation mit dem Lizenznehmer sowie andere Daten, die vom Lizenznehmer bei der Registrierung angegeben werden.

1.11. Registrierung: Einrichtung eines neuen Benutzer-Accounts für Lizenznehmer durch Eingabe der Zugangsdaten im Rahmen der Online-Registrierung, um Zugang zum persönlichen Seitenbereich zu erhalten.

11.12. Login-Daten: Eindeutiger Benutzername und Passwort des Lizenznehmers für den Zugang zum persönlichen Benutzer-Account.

1.13. Abonnement: Zeitraum der Softwarebereitstellung auf erstattungsfähiger Basis, der dem Zeitraum entspricht, für den die Zahlung eingegangen ist. Die einzige Ausnahme ist der 14-tägige Testzeitraum.

1.14. Testzeitraum: Zeitraum, in dem die Software kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

1.15. Tarifplan: Anzahl der vom Lizenzgeber festgelegten Arten zur Softwarenutzung, gruppiert in Angeboten unterschiedlicher Preiskategorie. Die Beschreibung der Tarifpläne ist auf der Website ersichtlich.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht an der Software “Küchenplaner RONNER” (einfache, nicht-exklusive Lizenz) sowie zusätzliche Leistungen gemäß dem definierten Tarifplan zu gewähren.

2.2 Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software weltweit zu nutzen.

2.3 Die Software, einschließlich aller ihrer Komponenten, ist geistiges Eigentum des Lizenzgebers und durch deutsches Recht sowie internationale Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Beschädigungen der Softwareintegrität sowie ihrer Schutzsysteme, das Kopieren des Quell Codes der Software oder ihrer Komponenten im Ganzen oder in Teilen, sowie andere Handlungen, die die Exklusivrechte des Lizenzgebers an der Software verletzen, sind nicht gestattet. Der Lizenznehmer haftet in vollem Umfang nach Maßgabe des Gesetzes, ebenso für mögliche Rechtsverletzungen und Folgeschäden.

2.4 Sofern der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine zusätzliche Modell-Website gemäß der Auflistung über zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung stellt, wird diese Website als fester Bestandteil der Software anerkannt.

2.5 Im Rahmen dieses Angebots werden nur die Funktionen und Dienste bereitgestellt, die auf der Website www.ronner-3d.com zum Zeitpunkt der Lizenzzahlung angegeben waren. Dies gilt nicht für zusätzlichen Dienstleistungen aller Art sowie Datenmanipulationen (Download des Systems, Datenexport, Datenmodifikation), vom Lizenznehmer angebotene Modifikationen sowie auf www.ronner-3d.com nicht beschriebene Funktionen. Diese können vom Lizenzgeber im Rahmen einer Zusatzvereinbarung, die zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen wird, kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

3. VORGEHENSWEISE ZUR GEWÄHRUNG VON RECHTEN AN DER SOFTWARE

3.1 Allgemeines Verfahren (für alle Tarifpläne) zur Gewährung von Rechten an der Software innerhalb des Abonnements:

3.1.1 Zunächst wird ein Testzeitraum von 14 Tagen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig gibt der Nutzer im Rahmen der Registrierung Zahlungsdaten für spätere Abbuchungen an, diese erfolgen im Falle der weiteren Programmnutzung. Sofern der Benutzer dem Lizenzgeber während der 14 Testtage keine schriftlich Kündigung (per E-Mail oder Brief) zukommen lässt, wird das Monatsabonnement aktiviert. Das Softwarenutzungsrecht wird dem Lizenznehmer innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem der Lizenznehmer seiner Zahlungsverpflichtung gemäß den Vertragsbedingungen nachgekommen ist (automatische Abbuchung oder manuelle Überweisung). Ab dem Zeitpunkt der Zahlung gilt der Vertragsgegenstand einer einfachen (nicht-exklusiven) Lizenz für die Software als vereinbart.

3.1.2 Die Gewährung des Softwarenutzungsrechts wird durch elektronische Übermittlung der Login-Daten bestätigt. Sie werden für den Zugriff auf die Softwareversion, die sich auf dem Internet-Server befindet, benötigt.

3.1.3 Bei Gewährung des Softwarenutzungsrechts muss der Lizenznehmer die Produkte, Einstellungen sowie andere Daten im Zusammenhang mit dem Softwarenutzungsrecht überprüfen. Falls innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Login-Daten keine Ansprüche erhoben werden, gilt die Übertragung als erfüllt.

4. VERTRAGSWERT, ABRECHNUNGSVERFAHREN UND ANNAHME VON RECHTEN 

4.1 Die Kosten für das Softwarenutzungsrecht werden in Abhängigkeit von der Dauer des Abonnements berechnet (diese sind in der Beschreibung der Tarifpläne auf der Website aufgeführt).

4.2 Die vertraglich vereinbarte Zahlung erfolgt monatlich innerhalb von 2-5 Werktagen nach Beginn einer neuen 30-Tage-Periode (betrifft alle Arten von Tarifplänen, die auf der Website angegeben sind) durch automatische Abbuchung vom angegebenen Konto oder der Karte. 

4.3 Erfolgt die Zahlung für das Abonnement durch den Lizenznehmer nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Zahlung für den auf der Website gewählten Zeitraum sowie Tarifplan zu verlangen. Die Forderung ist unabhängig von der Nutzung oder Nichtnutzung der Software und kann ebenso durch rechtliche Schritte und/oder rechtliche Instanzen durchgesetzt werden.

4.4 Der Lizenznehmer (ob natürliche oder juristische Person) erhält die Möglichkeit, die vertragliche Zahlung in Form einer Vorauszahlung von 100% des Tarifs durch andere Zahlungssysteme zu leisten. Nähere Informationen werden auf Anfrage des Lizenznehmers zur Verfügung gestellt.

4.7 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt keine Erstattung der Vorauszahlung an den Lizenznehmer, unabhängig von dem Beendigungsgrund.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich:

5.1.1. bei der Registrierung ausschließlich gültige Daten anzugeben.

5.1.2 das Benutzerhandbuch sowie diesen Vertrag zu lesen. Beide sind auf der Website des Lizenzgebers veröffentlicht.

5.1.3. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Login-Daten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben sowie Dritten keinen Zugang zum persönlichen Benutzer-Account unter Verwendung der Login-Daten zu ermöglichen. 

5.1.4 der Programmcode darf weder kopiert, verändert noch in irgendeiner anderen Art  und Weise verwendet werden.

5.1.5. gemäß den Vertragsbedingungen und dem gewählten Tarif zu zahlen.

5.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt:

5.2.1. technische Unterstützung und Beratung vom Lizenzgeber im Zusammenhang mit der Softwarenutzung sowie gemäß den Vertragsbedingungen zu erhalten.

5.2.2. die Software im Funktionsumfang des persönlichen Benutzer-Accounts zu konfigurieren.

5.4 Der Lizenzgeber verpflichtet sich:

5.4.1 das Nutzungsrecht an der Software gemäß den Vertragsbedingungen zu gewähren.

5.4.2. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Login- sowie Kontodaten des Lizenznehmers vor Dritten zu schützen sowie geheim zu halten.

5.4.3 die vom Lizenznehmer festgestellten Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Die Parteien sind sich einig, dass es aus technischen Gründen an dieser Stelle nicht möglich ist, das genaue Ursprungsdatum zu bestimmen. 

5.4.6 das Recht zur täglichen Nutzung der Software (rund um die Uhr) zu gewähren, mit Ausnahme der Zeiten, an denen Wartungsarbeiten stattfinden. 

5.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt:

5.5.1. jederzeit und ohne Benachrichtigung des Lizenznehmers Änderungen sowie Verbesserungen an der Funktionalität und/oder dem Design der Software vorzunehmen.

5.5.2 im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die Vertragsbedingungen durch den Lizenznehmer, die Gewährung der Nutzungsrechte an der Software auszusetzen.

5.5.3 nach Ablauf von 1 Monat ab dem Datum der Vertragsbeendigung oder im Falle der Nichtzahlung des vereinbarten Betrages, das Konto sowie alle Daten des Lizenznehmers ohne die Möglichkeit ihrer Wiederherstellung zu löschen.

5.5.4 Änderung der Vertragsbedingungen durch Veröffentlichung der aktualisierten Vertragsfassung auf der Website vorzunehmen.

6. TECHNISCHER SUPPORT

6.1 Ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann der Lizenznehmer die technischen Supportleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des aktiven Tarifplans in Anspruch nehmen. Der technische Support sorgt für die Fehlerbehebung des Softwarebetriebes. Für Vorschläge zur Funktionserweiterung der vom Lizenznehmer angebotenen Software ist der technische Support nicht zuständig.

6.2 Der technische Support steht während der Nutzungszeit der Software werktags von 12 bis 16 Uhr (Berliner Zeit) zur Verfügung.

6.3 Die Bereitstellung zusätzlicher Funktionen für die verwendete Software auf Wunsch des Lizenznehmers liegt außerhalb des Vertragsrahmens (mit Ausnahme der separat bezahlten Website). 

6.4 Sämtliche Kommunikation mit dem technischen Support erfolgt per E-Mail, die entsprechende E-Mail-Adresse ist auf der Website www.ronner-3d.com zu finden. Es besteht keine Möglichkeit des telefonischen Supports. Die Anfrage muss die E-Mail-Adresse und Website sowie die Problembeschreibung sowie einen entsprechenden Screenshots des jeweiligen Problems enthalten.

7. HAFTBARKEIT 

7.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen haften die Parteien gemäß des geltenden deutschen Rechts.

7.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für Verzögerungen, Betriebsunterbrechungen sowie Einschränkungen der vollständigen Nutzung von eigenen Ressourcen, die direkt oder indirekt auf Handlungen oder Unterlassungen Dritter und/oder die Nichtverfügbarkeit von Kommunikationskanälen außerhalb der eigenen Ressourcen des Lizenzgebers zurückzuführen sind.

7.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er zum Betrieb des Programms die entsprechende Software (Webbrowser, etc.) sowie Hardware ( PC, Netzwerkgeräte, etc.) benötigt.

7.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für entgangene Gewinne sowie alle indirekten Verluste, die dem Lizenznehmer während der Nutzung oder Nichtnutzung der Software, auch während technischer Unterbrechungen, entstehen.

7.5 Der Lizenzgeber haftet nicht für direkte sowie indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer durch den Zugriff Dritter auf den persönlichen Benutzer-Account infolge des Verlusts von Login- Daten des Lizenznehmers oder deren Diebstahl entstehen.

7.6 Etwaige Haftung des Lizenzgebers, unabhängig von den Haftungsgründen, ist auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer als Vergütung an den Lizenzgeber für den letzten Dienstleistungsmonat gezahlt hat.

8. GEISTIGES EIGENTUM UND URHEBERRECHTE

8.1 Der Lizenzgeber oder die jeweiligen Rechteinhaber haben das Recht, die Inhalte der Website in beliebiger, gesetzmäßiger Weise zu nutzen (Exklusivrechte). Jegliche Nutzung der Website und ihrer Inhalte sowie der Software ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers oder der jeweiligen Rechteinhaber ist verboten.

8.2 Der Lizenznehmer gewährt dem Lizenzgeber das Recht, den Handelsnamen und die Handelsmarke des Lizenznehmers im Internet zu verwenden, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, den Lizenznehmer als Benutzer der Software zu Werbezwecken sowie zur Promotion der Software anzugeben.